Rechtsgebiete
Medienrecht
Wenn über politische und gesellschaftliche Ereignisse und über die daran beteiligten Menschen in den Medien – also in Presse, Hörfunk, Fernsehen oder Internet – berichtet wird, kollidieren oft widersprüchliche Interessen.
Journalisten und Verlagsverantwortliche pochen auf das Recht der Medien, die Öffentlichkeit in Wort und Bild umfassend zu unterrichten. Der Einzelne, über den berichtet wird, fragt sich, ob er die Berichterstattung hinnehmen muss, oder ob der Schutz seines Persönlichkeitsrechts vorgeht.
Bei Rechtsverletzungen werden Ansprüche auf Unterlassung, Gegendarstellung, Widerruf, Schadenersatz und Schmerzensgeld geprüft. Angestrebt wird häufig - jedenfalls in geeigneten Fällen - eine gütliche Beilegung, also außerhalb einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Urheberrecht
Das Urheberrecht schützt das Eigentum an Werken der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Dazu gehören u.a. journalistische Arbeiten, Filme, Computerprogramme und Musikwerke. Der Schutz solcher Werke setzt ein Mindestmaß an „Gestaltungshöhe“ voraus. Das Recht zur Verwertung steht ausschließlich dem Urheber zu.
Durch entsprechende Verträge werden Nutzungsrechte auf Verleger, Rundfunk- und Fernseh-anstalten übertragen. Strittig sind oft Umfang und Dauer des Übergangs der Rechte, deshalb bedarf die Gestaltung der Verträge sorgfältiger Beratung.
Bühnenarbeitsrecht
Die Bühnenkünstler – Schauspieler/Innen, Sänger/Innen, Regisseur/Innen, Tänzer/Innen und andere – arbeiten entweder auf der Basis von Einzelverträgen oder, so bei den Staatstheatern und den meisten Privattheatern, auf der Grundlage von seit Jahren gewachsenen Tarifregeln.
Die rechtsanwaltliche Beratung dient der inhaltlichen Gestaltung von Verträgen, der Hilfestellung bei Nichteinhaltung von vertraglichen Zusagen, etwa über den Beschäftigungsanspruch und der Überprüfung von Ansprüchen bei der Beendigung von Verträgen.
